Vorsorgeuntersuchung Krebsvorsorge
Die gesetzlich vorgeschriebene und von den Krankenkassen finanzierte Krebsvorsorgeuntersuchung beinhaltet:
- Ab dem Alter von 20 Jahren gynäkologische Untersuchung mit Inspektion, Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Erkennung von Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs und Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane.
- Ab dem Alter von 30 Jahren zusätzlich Inspektion und Tastuntersuchung der Brustdrüse.
- Ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms und Standard-Stuhltest (ab 55 Jahre: alle 2 Jahre)
- Ab dem Alter von 55 Jahren Möglichkeit der Dickdarmspiegelung statt Stuhltest.
- im Alter von 50-69 Jahren Mammographie-Screening.
Brustkrebspatientinnen können sich in das DMP (Disease Management Program) "Mamma Ca." einschreiben lassen für das ich qualifiziert bin.